Da
mittlerweile alle Internationalen Fachverbände den World Anti-Doping
Code unterschrieben haben, sind auch alle angeschlossenen Nationalen
Fachverbände zur Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen des World
Anti-Doping Codes verpflichtet. Mit der Änderung des Bundesgesetzes
Anti-Doping kommen auf die Vereine und Athleten selbst einige
Veränderungen zu.
Nach dem WADA-Code gehören alle
"International Level Athletes" (definiert vom jeweilien internationalen
Fachverband) bzw. alle "National Level Athletes" (definiert vom
jeweiligen nationalen Fachverband) einem "Registered Testing Pool" an
und können somit jederzeit einer Out-of-Competition-Kontrolle durch die
WADA, ihren internationalen Fachverband bzw. das Österreichische
Anti-Doping-Comité (ÖADC) unterzogen werden. Um eine solche
OOC-Kontrolle zu ermöglichen, hat jeder Athlet seinem jeweiligen
nationalen Fachverband stets aktuelle Aufenthaltsinformationen zur
Verfügung zu stellen, der diese an das ÖADC bzw. den Internationalen
Fachverband (für "International Level Athletes") und umgekehrt
weiterleitet. Die Aufenthaltsinformationen des Athleten werden dabei in
einer Datenbank des ÖADC gespeichert, die der "International Level
Athletes" vom jeweiligen Nationalen Fachverband zusätzlich an den
jeweiligen Internationalen Fachverband weitergeleitet. Die
Fachverbände (bzw. der Athlet, falls der Fachverband diese Pflicht an
den Athleten übertragen hat) müssen jede Abwesenheit von Kaderathleten
von diesen gewöhnlichen Aufenthaltsorten, die länger als drei Tage
dauern, dem ÖADC unverzüglich schrifltich mitteilen (Urlaub,
Tainingslager, auswärtige berufliche Tätigkeit, etc.) = MELDEPFLICHT!
Gegen Athleten, die diese Meldepflicht verletzen, kann ein "Missed
Test" ausgesprochen werden. *********************** Seitens des ÖRSV wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nachgewiesene Dopingvergehen jeglicher Art, einen Ausschluß aus dem Österreichischen Rollsport und Inline-Skate Verband zu folge haben. *********************** Anti-Doping
Anti-Doping Bestimmungen
Labor Seibersdorf
ÖADC
WADA
BSO - Geschäftsordnung der Schiedskommission nach dem Anti-Doping-Gesetz
Welt Anti-Doping-Code
Prohibited List
|